Heidi Heinrich Coaching & Hypnose
Oberschöllenbacher Hauptstr.37a
90542 Eckental
015202964997
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Heidi Heinrich Coaching und Hypnose
1. Allgemeines
Heidi Heinrich bietet Coaching, Hypnose, Gruppenveranstaltungen, Seminare
und Vorträge an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des
Leistungsangebots wird auf der Webseite oder per Email bekannt gegeben.
Heidi Heinrich führt die Leistungen gemäß diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese
Bedingungen vom Auftraggeber (im Folgenden auch Klienten) als angenommen.
Weitere Vereinbarungen sind für Heidi Heinrich nur verbindlich, wenn
diese von ihr schriftlich bestätigt werden.
Die von Heidi Heinrich abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des
Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die
Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Heidi
Heinrich nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre
Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die eigenen Entscheidungen des
Klienten vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
Heidi Heinrich ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und
andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages
heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von
ihr auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht.
Diese Leistungen sind vom Klient selbst bereitzustellen.
Heidi Heinrich erbringt ihre Beratungsleistungen auf der Grundlage der
vom Klient oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und
Informationen. Diese werden von ihr auf Plausibilität überprüft. Die
Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt
bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber.
2. Honorare & Zahlungsmodalitäten
Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare
verstehen sich in Euro. Für Coaching- und Hypnoseleistungen werden die in
der auf der Webseite festgelegten Honorare berechnet. Nebenkosten, wie
Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Klienten
bzw. Auftraggeber ggf. gesondert in angemessenem Rahmen berechnet. Die
Termine für Telefon-Coaching werden zwischen Coach und Klienten nach
beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Solange keine Kostenzusage von
anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin als
Schuldner des Honorars.
Zahlungsmodalitäten:
Das Honorar richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des
Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Klient/Teilnehmer
kann per Kreditkarte, Überweisung, Einzug vom Konto oder Paypal bezahlen.
Sämtliche Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug
fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine entsteht ohne weitere
Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem
Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem
Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu. Das Recht der Geltendmachung eines
darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Einzelsitzungen sind
nach der Sitzung in bar zu zahlen.
Die angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine
Umsatzsteuer erhoben bzw. ausgewiesen (Kleinunternehmerstatus)
3. Absage eines Termins
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Dies gilt auch für
das Vorgespräch. Zeit und Ort des Coachings wird von den Coachingpartnern
einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen
Sitzungen pünktlich zu erscheinen. Eine kostenfreie Absage oder
Terminverschiebung der Coachingsitzungen ist bis spätestens 24 Stunden
vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung
gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar
fällig.
4. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Heidi Heinrich ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten
Coachingtermine zu verschieben, hierunter fallen auch
Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem
entstanden sind.
In diesem Fall wird der Coach den Klienten schnellstmöglich verständigen
und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der
hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen
Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger
Kosten.
5. Copyright
Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts
Anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die
Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt. Das
Urheberrecht an den Coachingkonzepten und Unterlagen gehört allein Heidi
Heinrich. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne
schriftliche Zustimmung von Heidi Heinrich ganz oder auszugsweise zu
reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine
Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.
6. Versicherungsschutz
Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen
innerhalb und außerhalb der Coachingsitzungen und kommt für eventuell
verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und
kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische
und physische Belastbarkeit voraus. Veranstalter von Team-Coachings,
Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer
haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Heidi Heinrich
7. Haftung
Die Informationen und Ratschläge in Coachingsitzungen sowie in allen
Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei
der Tätigkeit von Heidi Heinrich handelt es sich um eine reine
Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine
Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische
Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.
8. Vertraulichkeit
Heidi Heinrich verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit
bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten
Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages
Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet
sich Heidi Heinrich, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen
Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu
schützen.
9. Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin
Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien
geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und
gegenseitigem Vertrauen. Heidi Heinrich möchte in diesem Zusammenhang
darauf aufmerksam machen, dass Coaching ein freier, aktiver und
selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert
werden können. Heidi Heinrich steht dem Klienten als Prozessbegleiterin
und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite
die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der
Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und
seiner Situation auseinanderzusetzen.
10. Abgrenzung zur Psychotherapie
Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching
basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein
partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle
des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.
Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich
mit der Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Coaching ist
lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität
ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer
psychischen Krankheit. Coaching dient dem ³gesunden² Menschen, welcher
handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.
Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer
Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten,
womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.
Seminare
Ein Seminarbuchung kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung
der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg,
per Online-Buchung, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche
Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen
Teilnahmeerklärung. Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner
Teilnahmeerklärung ein Information über die Bestätigung oder Ablehnung.
Der Veranstalter behält sich vor, bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn,
die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die
entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung
der wirtschaftlichen Obergrenze bedeuten würden. Die gezahlte
Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
Anmeldungen / Rücktritt
Anmeldungen sind verbindlich. Mit Zugang der Anmeldebestätigung bei Ihnen
gilt der Vertrag über die Seminarteilnahme als abgeschlossen. Geht Ihnen
die Anmeldebestätigung nicht oder verzögert zu, so gilt der Vertrag als
geschlossen, wenn wir nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen die
Ablehnung erklären. Im Falle der Überbuchung wird der Anmeldende
unverzüglich informiert; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
Eine Stornierung durch den Teilnehmer vor Seminarbeginn ist jederzeit
möglich. Die Stornierung muss schriftlich (per Brief oder E-Mail)
gegenüber dem Veranstalter erfolgen.
Die Stornogebühren unterteilen sich wie folgt:
Bei Absagen von 4 Wochen bis zu zwei Wochen vor Beginn: 25% des
Seminarpreises.
Bei Absagen im Zeitraum von zwei Wochen vor Beginn des Seminars bis zum
Tag der Veranstaltung oder danach, bleibt die volle Teilnahmegebühr
fällig.
Sollte das Seminar nicht stattfinden, wird ein Ersatztermin gestellt oder
der Betrag zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche können nicht erhoben
werden.
Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch
genommen oder ein Seminar nach Beginn abgebrochen, so behält sich der
Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu
stellen.
Der Widerruf ist zu richten an:
Heidi Heinrich
Oberschöllenbacher Hauptstr. 37a
90542 Eckental
Heidiheinrich@coaching.de
015202964997
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer
Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in
erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein
reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In
diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der
Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die
Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren
Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die
Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder
sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das
Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der
Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung
auszuschließen. Vor der Veranstaltung muss der
Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche
Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der
entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. Bei
erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt,
den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der
Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu
stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer
unbenommen. Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog.
Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und
Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen
Unfallversicherung versichert.
Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung
und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu
bewahren.
Haftung
Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für
Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit
haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der
Veranstalter in demselben Umfang.
Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz
neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den
Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder
Unmöglichkeit.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Raum Forchheim. Gerichtstand ist das zuständige
Amtsgericht Bamberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Eckental, 05.06.2018
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Zur Teilnahme an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind
wir nicht verpflichtet und nicht bereit.